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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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09.12.2005
 

Orthografie
Anmerkungen zu einem neuen Buch

Fuhrhop, Nanna (2005): Orthografie. Heidelberg: Winter (Kurze Einführungen in die germanistische Linguistik; 1)

Der Titel ist irreführend. Die Verfasserin unterscheidet gleich anfangs zwischen der Graphematik als Beschreibung des Schreibbrauchs und der Orthographie als Beschreibung der gesetzten Norm. Wie sie selbst feststellt, ist ihr Buch eine „Einführung in die Graphematik des Deutschen“ (4), auf die Norm und deren Reformierung wird nur gelegentlich eingegangen. Immerhin ist Fuhrhop auf dem neuesten Stand, denn sie weiß schon, daß der Rat für deutsche Rechtschreibung eine Arbeitsgruppe zur Groß- und Kleinschreibung eingesetzt hat. Das geschah am 25.11.2005.

Im Vorwort versichert die Verfasserin, sich bis auf einige strittige Fragen nach der Rechtschreibreform zu richten. Das trifft jedoch nicht zu. Außer dem neuen ss stößt man nur auf das Titelwort Orthografie (aber stets Graphem, Dehnungsgraphie, Phonem usw.) und einmal hellleuchtend. Ansonsten durchweg im allgemeinen, im wesentlichen, im einzelnen, das folgende, groß schreiben, soviel, soweit usw. Die mehrmals auftretende Worttrennung Subs-tantiv ist wahrscheinlich ein Ergebnis des automatischen Trennprogramms. Auch Diph-thong dürfte ein Versehen sein, Pürree und Sunnyboy sowieso. Weitere Fehler: „Von allen Satzzeichen ist das Komma das Schwierigste.“ (84) „das einzige Kriterium, dass den adverbialen Bezug zeigt.“ (89) „nachhause“ (94), dazu einige Druckfehler im Text und im Literaturverzeichnis. Im Text fehlen außerordentlich viele Kommas, die auch nach der Reform stehen müßten. Vor allem von den paarigen Kommas um Nebensätze steht oft nur das erste.

Schon auf dem Einband heißt es: „Zum Beispiel wird die umstrittene Getrennt- und Zusammenschreibung auf die Frage zugespitzt: was ist ein Wort? Analog wird die Großschreibung der Substantive von der Frage getragen: was ist ein Substantiv?“ – Das ist beides ganz konventionell, und man wird keine neuartigen Einsichten erwarten.

Man erinnert sich, daß die Verfasserin zusammen mit zwei bedeutenden ostdeutschen Linguisten (Steinitz, Wurzel) 1996 einen reformkritischen Artikel im „Sprachreport“ des IDS veröffentlichen wollte, von Klaus Heller abgewiesen wurde und den Beitrag dann in ZGL erscheinen ließ. Es ist nicht recht klar, was sie überhaupt veranlaßte, für die vorliegende Schrift die Reformschreibung zu beanspruchen, denn das ganze Buch ist eine große Rechtfertigung der klassischen Schreibweise, auch der Adelungschen s-Schreibung.

Die Silbentrennung wird nicht behandelt, von der Zeichensetzung praktisch nur die Kommasetzung, und zwar sehr knapp. Den Hauptteil bilden die Phonem-Graphem-Entsprechungen und die Getrennt- und Zusammenschreibung, zu der die Verfasserin eine Habilitationsschrift vorgelegt hat.

Wie bei Eisenberg werden die Vokale nach der Gespanntheit und Ungespanntheit unterschieden, die Länge und Kürze werden als automatische Begleiterscheinungen dargestellt und daher in der phonetischen Transkription nicht markiert. Das scheint mir eine unglückliche Entscheidung zu sein, denn gerade Länge, d. h. potentielle Dehnbarkeit, ist ein orthographisch relevanter Zug der geschlossenen Vokale. (Für Ausländer, die Deutsch lernen, ist dieses Verfahren geradezu verhängnisvoll.) Im Widerspruch zu ihrer Praxis bei den Dehnungszeichen markiert die Verfasserin den harten Vokaleinsatz, obwohl dieser sich ebenfalls automatisch einstellt.

8: Hier sollten die Beispiele (offen, Ofen) in umgekehrter Reihenfolge erscheinen, damit sie mit der vorhergehenden Liste übereinstimmen.

Die Eindeutschungen Dublee, Exposee, Kommunikee usw. werden als plausibel dargestellt, über die verbliebenen Ausnahmen Abbé, Attaché usw. äußert sich Fuhrhop nicht.

Das h in Wörtern wie Ruhe ist nur dann „silbeninitial“, wenn man die normgerechte graphische Trennung schon voraussetzt. Da es nicht gesprochen wird, ist es im Gesprochenen auch nicht silbeninitial, sondern gar nicht vorhanden. Und die Silbentrennung wird, wie gesagt, nicht behandelt. Was bedeutet also die Rede vom „silbeninitialen h“?

Die reformbedingten Änderungen der Umlautschreibung e/ä sind nicht alle gleichgültig für die Aussprache, denn in Schlägel (statt Schlegel) wird sehr wohl in einem Teil des Sprachgebietes unterschiedlich artikuliert.

In welchem Sinne war vor der Reform die Getrennt- und Zusammenschreibung „ungeregelt“? Geht es bloß um die Frage der Amtlichkeit der Dudenregelung? Da die Verfasserin nur eine gesetzte Norm kennt und sich über inhärente Normen, die den Schreiber drängen, so zu schreiben, wie es üblich ist, keine Gedanken macht, müßte man den meisten Kulturvölkern den Besitz einer Orthographie absprechen. Dies scheint wenig durchdacht.

Der geschichtliche Abriß S. 2 ist ein wenig schief geraten. Nach der Aufhebung des Dudenprivilegs war keineswegs die Zwischenstaatliche Kommission die über richtig und falsch entscheidende Instanz; die Kommission konnte nur der KMK Vorschläge unterbreiten. Und nach ihrer Auflösung wurde erst recht nicht der Rat für deutsche Rechtschreibung zu einer solchen Instanz; er hat überhaupt keine Befugnisse dieser Art. Schief ist auch die These: „Die Bemühungen um die Rechtschreibung sind seit Ende des 19. Jahrhunderts durch eine Tendenz zur Vereinheitlichung geprägt.“ (4) Diese Tendenz beherrschte das 19. Jahrhundert und war gegen dessen Ende zu einem gewissen Abschluß gekommen.

Bei der Groß- und Kleinschreibung lautet die zugrunde liegende Annahme: „Substantive werden groß geschrieben.“ Es ist bekannt, daß diese Regel, die vor einigen Jahrhunderten den Sachverhalt recht gut traf, inzwischen durch moderene, textsemantische Prinzipien überholt ist. Entsprechend kompliziert würde eine zureichende Darstellung ausfallen.

Bei der Getrennt- und Zusammenschreibung geht auch Fuhrhop von der allgemein verbreiteten Annahme aus, daß es sich um die Unterscheidung von Wortgruppen (Syntagmen) und Wörtern handele. Ähnlich wie Jacobs („Spatien“) setzt sie ein „Wortbildungsprinzip“ an: „’Verbindungen’ aus zwei oder mehr Stämmen werden zusammengeschrieben, wenn sie aufgrund einer Wortbildung miteinander verbunden sind.“
Sie ergänzt dieses Prinzip durch ein „Relationsprinzip“: „Einheiten, die syntaktisch nicht analysierbar sind, das heißt insbesondere, die nicht in syntaktischer Relation zu anderen Einheiten in einem Satz stehen, sind Bestandteile von Wörtern. Das führt zur Zusammenschreibung.“ (57)
Beide Prinzipien rekurrieren auf den jeweiligen Stand der linguistischen Theorie, denn unter „Wortbildung“ sind die Regeln der Wortbildung zu verstehen. Wörter sind also, was die jeweils für richtig gehaltene Wortbildungstheorie als Wörter herleiten kann oder was die jeweils für richtig gehaltene Syntax nicht als syntaktische Verbindung analysieren kann. Dazu gehören viele Verbzusatzkonstruktionen wie Rad fahren/radfahren. Fuhrhop postuliert Zusammenschreibung der Verbzusatzkonstruktionen, weil sie „syntaktisch nicht interpretierbar“ seien. Später treten noch weitere angeblich nicht analysierbare Verbindungen auf, z.B. enge Appositionen (Geheimrat Goethe) und Juxtapositionen wie heute abend. Die Anlehnung auch an Eisenberg ist unverkennbar. Eine Grammatik, die all dies nicht analysieren kann, ist wohl noch ein gutes Stück von ihrer Vollendung entfernt.

Die Unterscheidung zwischen Zusammensetzungen und Syntagmen will Fuhrhop ohne Berücksichtigung der Betonung vornehmen und beruft sich dabei auf Utz Maas, der geschrieben hatte: „Zwar gibt es Betonungsdifferenzen, die einer systematischen Beobachtung zugänglich sind – aber in der kritischen Situation einer Schreibunsicherheit helfen sie nicht weiter, weil nahezu jede Aussprache möglich ist.“ (61) Dies kann aber nicht das Vorbild für Fuhrhop sein, weil sie sich ja keineswegs „in der kritischen Situation einer Schreibunsicherheit“ befindet. Es geht doch um systematische Wortbildung, nicht um Beseitigung einer Rechtschreibunsicherheit.

Schwanensee ist synchron nicht herleitbar. (58)

Die Chat- und Comicsprache mit ihren unflektierten Stämmen (fasel, beschreib, erwähn) liegt wohl zu weit außerhalb des Standards. Sprachscherze dieser Art braucht man nicht so ernst zu nehmen.

Daß Rosaauto kein mögliches Kompositum sei, geht zu weit. Auch scheint es durchaus denkar, daß für Berliner Bürgermeister Zusammenschreibung diskutiert wird, denn der analoge Fall Tiroler Fest vs. Tirolerfest ist ja von den Rechtschreibreformern ausdrücklich problematisiert worden.

Es sei umstritten, ob Partikelverben wie Wörter seien. „Graphematisch sind sie Wörter: anfangen wird in Kontaktstellung zusammengeschrieben.“ (67) Ist das mehr als eine Tautologie? Es geht darum, ob sie mit Recht zusammengeschrieben werden.

Daß Verbzusätze nicht „frei verwendbar“ sid, sondern eben nur zusammen mit den Verben, trifft auch auf viele Lexeme zu, die gleichwohl nicht mit dem Verb zusammengeschrieben werden: hin und her (gehen) usw.

Die Tabelle S. 72 enthält sonderbare Konstruktionen, für die sich Fuhrhop auf Grammatikalitätsurteile beruft statt auf empirische, korpusbezogene Recherche: ich laufe kein schlittschuh, ich stehe kein kopf, ich schwimme kein brust. Solange keine Belege vorgeführt werden, sind solche Gebilde ungeeignet für grammatische Analysen.

Bei der Analyse von radfahren/Rad fahren sollte auch die Reihenbildung Dreirad fahren, Eisenbahn fahren usw. herangezogen werden. Das könnte allerdings die ganze Erklärung ins Wanken bringen.

Als Bedingung für verbale Rückbildungen wird angegeben, daß ein zugrunde liegendes Nomen auffindbar sein muß. as wäre das denn im Falle von krankschreiben, fernliegen, schwerfallen, die ausdrücklich als Rückbildungen angeführt werden?

In er trinkt den Kaffee heiß würde ich heiß nicht als Adverbial zum Verb interpretieren. (75)

süßsauer, blaurot usw. werden von Fuhrhop als Kopulativkomposita klassifiziert, deren Zahl sich daher auf Kosten der adjektivischen Determinativkomposita erheblich vermehrt. Das ist sehr zweifelhaft. Die Vertauschbarkeit der Elemente beweist hier nichts, da man dieselbe Farbe als rötliches Blaut oder als bläuliches Rot ansehen kann, in beiden Fällen handelt es sich um Determinativkomposita. Hingegen wird weißblau im allgemeinen als Kopulativkompositum betrachtet.

Es trifft zu, daß sowohl biertrinkend als Bier trinkend zugelassen werden müssen, aber man sollte doch darauf hinweisen, daß das erweiterte Partizip I eine stilistisch markierte Form ist. Die Regel, daß das Partizip I nicht prädikativ verwendet werden kann, gilt nicht ganz so streng, wie die Verfasserin sie formuliert. Besonders in Reihung mit unverfänglicheren Prädikatsausdrücken sind sie nicht selten (Nachweise in meinem Krit. Kommentar.)

Wenn anstelle deshalb eine Präposition wäre, weil es eine obligatorische Kasusstelle regiert, dann würde dasselbe auch für in Hinsicht, auf Basis usw. gelten, woraus Zusammenschreibung folgen würde. Das kann die Verfasserin nicht im Ernst wünschen. (81f.)

Begrüßenswert sind einige reformkritische Bemerkungen, z. B.: „Es hat sich gezeigt, dass sich die Zweifel mit der Getrennt- und Zusammenschreibung in Grenzen hielten, mit der Rechtschreibreform sind sie allerdings explodiert.“ (83)

Insgesamt enthält das Buch viel Richtiges, aber auch viel Problematisches, und außerdem dürfte es streckenweise für die Anfänger, denen es zugedacht ist, zu voraussetzungsreich und schwer lesbar sein.



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Kommentare zu »Orthografie«
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Kommentar von Ivan Panchenko, verfaßt am 29.03.2020 um 23.03 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=316#43296

„süßsauer, blaurot usw. werden von Fuhrhop als Kopulativkomposita klassifiziert, deren Zahl sich daher auf Kosten der adjektivischen Determinativkomposita erheblich vermehrt. Das ist sehr zweifelhaft.“

Bei blaurot für die Farbmischung in der Tat zweifelhaft, für süßsauer als Kopulativkompositum spricht jedoch die Hauptbetonung auf dem zweiten Bestandteil, dieses Akzentmuster kommt auch bei Fürstbischof und Fürstinmutter vor (das Fugenelement -en bleibt übrigens auch bei Fürstbistum aus, obwohl das nicht als Kopulativkompositum verstanden werden kann).

Ein weiteres Beispiel für ein substantivisches Kopulativkompositum ist vielleicht Schwarzrotgold. Man könnte hier zwar eine morphologische Konversion vom Adjektiv schwarzrotgold sehen, so heißt es in Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Aber ist das überhaupt korrektes Deutsch? Es gibt das Substantiv Gold für die goldene Farbe (das Gold der Sonne), doch gold als Adjektiv finde ich nicht im Duden, entsprechend auch nicht schwarzrotgold (anders als Schwarzrotgold). Farbadjektive können normalerweise attributiv verwendet werden, wir sagen aber nicht eine schwarz-rot-gold(e) Flagge. Als Adjektiv kann schwarz-rot-golden herhalten, außerdem könnte Schwarz-Rot-Gold als Bezeichnung für die Flagge selbst verwendet werden (Spiegel: „1919 wurde Schwarz-Rot-Gold zur Nationalflagge“).

Nach R 40 (Duden 1991) werden zusammengesetzte Farbbezeichnungen „ohne Bindestrich geschrieben, wenn das Nebeneinander der Farben eindeutig ist oder wenn die zusammengesetzte Bezeichnung nur eine Farbe angibt“, so hat canoonet zur Schreibweise Schwarz-Rot-Gold mit Bindestrichen den Vermerk „Neu, nach Reform gleichwertig“, aber die Bindestriche stören mich nicht (es geht mir auch nicht um schwarz-rot-gelb), dann soll eben das Nebeneinander der Farben verdeutlicht werden, soll ja niemand diese Farben vermischen und dann auf eine braune* Flagge kommen …

* https://www.wolframalpha.com/input/?i=color+blend+black%2C+red%2C+CMYKColor%5B0%2C0.12%2C1%2C0.05%5D

Noch etwas zum Grundgesetz: Ein Sonderschullehrer namens Harald Büsing hielt dort zwei Sachen für falsch, gleich im ersten Satz der Präambel steht nämlich verfassungsgebenden statt verfassunggebenden und das Deutsche Volk statt das deutsche Volk. Spiegel: Es könne festgestellt werden, schrieb er, "dass das 'deutsche Volk' in puncto Groß- und Kleinschreibung nicht der 'Westfälischen Pforte' ähnelt, sondern dem 'westfälischen Schinken'". Der Einwand ist verständlich, aber da könnte man ein Auge zudrücken, letztlich können Eigennamen ja nach Belieben ausgedacht werden und hier ist nicht einfach die deutsche Ethnie gemeint, sondern das Staatsvolk im juristischen Sinn, also eben Deutsches Volk wie Deutsches Heer. Tatsächlich findet sich deutsch als Attribut zu Volk an drei Stellen im GG in Großschreibung (Präambel, Art. 1), andererseits an vier Stellen in Kleinschreibung (Art. 56, Art. 139, Art. 146).

Zum Fugen-s ist bei Bastian Sick (2009) zu lesen: „Am Ende behielt der Lehrer Recht – wie es bei Lehrern meistens der Fall ist. Das Innenministerium zeigte sich zerknirscht und erklärte das Fugen-s für falsch.“ Das war aber gar nicht das Ende der Geschichte, denn bereits 2004 wurde Jens Müller auf seine Petition zur Rettung des Fugen-s geantwortet: „Unter Einbeziehung der Ausführungen des Fachministeriums ergibt sich folgender Sachverhalt: Die in der “Spiegel”-Ausgabe vom 04.10.2004 zitierte Auffassung des Innenministeriums basierte auf einer Eingabe, die entsprechend von der Beratungsstelle der Dudenredaktion gestützt worden war. Es handelte sich danach nicht um die Auffassung des Innenministeriums sondern [sic; ich weiß nicht, ob das von Müller richtig zitiert ist, aber hier fehlt ein Komma] um eine Empfehlung, die an das Innenministerium ergangen war. Nunmehr liegt jedoch noch eine weitere Stellungnahme der Gesellschaft für deutsche Sprache vor, die zu dem Ergebnis gelangt, dass beide Schreibweisen vertretbar sind. Das Fachministerium möchte daher von einer Änderung des Grundgesetzes absehen.“

Der Zweifelsfälleduden erkennt mittlerweile beide Varianten an (mit und ohne Fugenelement). Ich stimme zu: Es heißt zwar sich eine Verfassung geben und entsprechend sich eine Verfassung gebend, aber bei einem Wort auf das Suffix -ung als Erstglied eines Determinativkompositums kommt regelhaft das Fugen-s zum Einsatz, so ist auch verfassungsgebend möglich. Ebenso: richtung(s)weisend, spannung(s)führend, wohnung(s)suchend. Ohne Fugenelement ist verfassungsändernd sogar ziemlich unüblich, auch heißt es eher ordnungsliebend als ordnungliebend, obwohl Ordnung lieben ja durchaus einwandfrei gebildet werden kann: Er liebt/mag Ordnung.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 30.03.2020 um 04.06 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=316#43297

Vgl. http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=963#23208

Königinmutter hat Kontrastakzent.

Breindl/Thurmair: „Das häufig (z.B. bei Blatz (1895/1970) S. 743, Wilmanns (1930) S. 535 und Fleischer (1982) S. 109) als Kopulativkompositum angeführte Königinmutter ist kein Gegenbeweis, da es sich in der ursprünglichen Bedeutung um ein reines Determinativkompositum handelt (‚Mutter der Königin‘).“
(https://ids-pub.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1814/file/Breindl_Thurmair_Der_F%c3%bcrstbischof_im_Hosenrock_1993.pdf)

Das ist falsch, s. DWb s. v. Königin 1b (appositiv).

Bei süßsauer ist mir Anfangsbetonung geläufiger.
 
 

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