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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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25.06.2010
 

Wortmarken
Kommerzialisierung der Sprache schreitet fort

Wie die Zeitung berichtet, muß das Krimifestival "Tatort Ammersee" seinen Namen ändern, weil die ARD die Wortmarke "Tatort" für sich beansprucht. (Allerdings scheinen noch Bildmarken wie das bekannte Fadenkreuz im Spiel gewesen zu sein.)

Das Wort "Tatort" ist ein Bestandteil der Allgemeinsprache, aber darauf scheint es nicht anzukommen. Im Gegensatz zum Patenrecht muß das Wort offenbar keine besondere "Erfindungshöhe" haben, um kommerziell schützbar zu sein. Ich beobachte diese Entwicklung seit langem mit einiger Verwunderung. Leider habe ich noch keine Liste der bereits geschützten Wörter gefunden.

Bei "Persil", "Nivea" usw. konnte man noch von originellen Worterfindungen sprechen, und bei "Tempo" ist die Zuordnung zu Papiertaschentüchern originell, d.h. andere Hersteller können kaum ein Freihaltungsinteresse geltend machen, weil "Tempo" zur Beschreibung von Taschentüchern nicht notwendig ist. Aber kann und muß man in der Krimi-Werbung auf "Tatort" verzichten?



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Kommentare zu »Wortmarken«
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Kommentar von Kurt Albert, verfaßt am 25.06.2010 um 19.05 Uhr   Mail an
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Die Beobachtung, daß immer mehr Wörter der Allgemeinsprache als "Wortmarke" beansprucht und dann richterlich anerkannt werden, konnte ich auch öfter machen.
Anwälte (Patentanwälte, sowie ich mich erinnere) haben sich besorgt geäußert. Sie könnte man fragen, ob es solche Listen gibt.
 
 

Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 26.06.2010 um 16.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#16414

Ich erinnere mich, daß vor Jahren auch die 10-Pfennig-Bild-Zeitung das Wort "Bild" für sich markieren wollte. Das wurde aber damals richterlich abgelehnt.
 
 

Kommentar von Heinz Erich Stiene, verfaßt am 26.06.2010 um 21.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#16416

Wollte beim letzten Bach-Jubiläum nicht auch ein wendiger "Jurist" den Namen Bach für sich patentieren lassen? Fast staune ich noch heute darüber, daß er mit dieser närrischen Finte keinen Erfolg gehabt hat.
 
 

Kommentar von Michael Krutzke, verfaßt am 28.06.2010 um 09.40 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#16423

Es ist unterhaltsam, erstaunlich und erschreckend, was alles einem (meist kommerziell genutzten) Teil des Sprachgebrauchs entzogen werden kann. Die Standardformel lautet: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: XYZ in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Print- und Online-Medien. Für XYZ können dann so originelle Begriffe stehen wie Innovation, Landurlaub, Fieberkurve, köstlich, Luftschlösser und so weiter. Veröffentlicht wird das alles im Titelschutzanzeiger (http://www.titelschutzanzeiger.de). Dessen PDF-Archiv der gedruckten Ausgaben ist eine wahre Fundgrube für die sehr unterschiedlichen "Erfindungshöhen" bei der kommerziellen Sprachnutzung.

Gelegentlich profitiert auch mal der (in geschlechterungerechten Zeiten) immer wieder bemühte „kleine Mann“. Vor Jahren gab ein deutscher Autokonzern einem seiner neuen Modelle – nach dessen Markteinführung – einen Namen, den sich eine Privatperson hatte schützen lassen. Man einigte sich, und der Titelschutzinhaber bekam neben diesem speziellen Modell auch noch ein stattliches Sümmchen Bargeld. Daß die mächtige Rechtsabteilung eines milliardenschweren Konzerns vor der Namensnutzung nicht genau genug recherchiert hatte, löste allgemeine Schadenfreude aus.
 
 

Kommentar von Schlandrut, verfaßt am 29.06.2010 um 10.38 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#16427

In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, daß Herr Raab sich solche Rechte an dem Wort "Schland" schon gesichert hatte, noch bevor die Erfinder dieses Wortes überhaupt wußten, daß man es schützen lassen kann.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 29.06.2010 um 11.21 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#16429

Mein Buch "Falsch ist richtig" sollte eigentlich viel besser "Richtig falsch" betitelt sein, aber im letzten Augenblick stellte sich heraus, daß irgendein kleiner Verlag diesen Titel bereits im Programm hatte und nicht mit sich handeln lassen wollte (vgl. hier). Deshalb verrate ich auch nicht, wie mein nächstes Buch heißen soll ...

Während ich den Streit um "Mozartkugeln" usw. noch nachvollziehen kann, ist die Geschäftemacherei mit ganz gewöhnlichen deutschen Ausdrücken mir recht zuwider. Das fällt in dieselbe Klasse wie die Abmahnvereine. Früher hätte man mit solchen Blutsaugern kurzen Prozeß gemacht (Nase abschneiden oder so ...).
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.12.2012 um 05.06 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#22109

Ein Würzburger Autohändler muß nicht zahlen, weil er das Wort "Olympia" benutzt hat. Er mußte aber versprechen, es in Zukunft zu unterlassen. Durch den Bericht erfahre ich erst, daß es ein OlympSchG gibt. Eigentlich ein starkes Stück.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 04.01.2013 um 07.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#22256

Ein Gastwirt in Hof hat sich das Wort Weltuntergang beim Deutschen Patentamt schützen lassen und verklagt Veranstalter, die es benutzen. (Laut Bericht der SZ vom 4.1.13)
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 04.01.2013 um 09.55 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#22258

Das muß ein Trottel sein. Er hätte sich zum Beispiel heiraten schützen lassen sollen. Dann kann er Millionen Prozesse führen und wird ein reicher Mann.
 
 

Kommentar von Argonaftis, verfaßt am 04.01.2013 um 23.09 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#22260

Wenn ich es in den Radionachrichten richtig mitbekommen habe, fordert jetzt wer Schadenersatz bei der Versicherung, weil der vorausgesagte Weltuntergang nicht eingetroffen ist.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 04.05.2013 um 15.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#23131

Zwei „Reichsdeutsche“ haben sich den Slogan Wir sind das Volk für zehn Jahre als Wortmarke schützen lassen, nachdem der Markenschutz für die Stadt Leipzig ausgelaufen war. Die nichtkommerzielle Nutzung bleibt weiterhin erlaubt.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.03.2014 um 09.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#25348

Eine sprachdidaktische Arbeit (es könnte auch jede andere sein) beginnt so:

Im Zuge verstärkter politischer, wirtschaftlicher und kultureller Kontakte der Länder untereinander hat das Medium Sprache als wichtigstes Kommunikationsmittel stets an Bedeutung gewonnen.

Das ist in verschiedenen Abwandlungen der üblichste ungeschickte Anfang von Hausarbeiten. Man tut so, als sei das Thema, das ja in den meisten Fällen vorgegeben ist, inzwischen so brennend geworden, daß man einfach nicht länger schweigen kann. Nie war er so wertvoll wie heute. Erinnern Sie sich noch? Das war Klosterfrau Melissengeist, ein aromatisierter Alkohol, der für mich immer mit Krankenzimmer assoziiert ist. So weit war ich gekommen, als ich auf eine ganz interessante Internetseite stieß (und darum rücke ich das Ganze auch an dieser Stelle ein):

Der Begriff „Klostermelisse“ ist ein Markenzeichen der Firma Klosterfrau; gemeint ist die Zitronenmelisse, die als Küchenkraut auch in vielen Supermärkten erhältlich ist.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Liste geflügelter_Worte/N#Nie war er so wertvoll wie heute)

Dazu:

Die Klostermelisse ist ein eingetragenes Markenzeichen der MCM Klosterfrau, dem Unternehmen, das Klosterfrau Melissengeist herstellt, wie in den Kommentaren bei Stationäre Aufnahme nachzulesen ist:

Registernummer/Aktenzeichen: 30166056.5
UG01 – Kurzer Überblick
Markentext: Klostermelisse
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Maria Clementine Martin Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH, 50670 Köln

Nur deshalb darf die Firma Klosterfrau auch behaupten, dass allein ihr Produkt Klostermelisse enthält.
Der Begriff der Klostermelisse dürfte in der Tat alt sein. Denn in “Irrungen und Wirrungen” schreibt Theodor Fontane:

“Lene bezwang nur mit Müh ihre Verlegenheit und bat, um wenigstens etwas zu sagen, um etwas Melissentee, Klostermelisse, wovon sie auch schon gehört habe.”


(http://blog.handelsblatt.com/indiskretion/2008/07/23/die-affaire-hademar-bankhofer-aktualisiert-wdr-feuert-bankhofer/)
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 07.05.2014 um 14.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#25789

Part of Your World - das ist geschützt für die Firma Storck. Ich lese es gerade auf einer Packung "Merci", die ich geschenkt bekommen habe. Der andere Verkaufsschlager ist "Nimm 2" (unglaublicher blöder Name!).
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 18.09.2014 um 18.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#26788

Gelb ist typisch für Langenscheidt-Wörterbücher - die Farbe darf deshalb nicht von der Konkurrenz verwendet werden. Im Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb hat der Bundesgerichtshof dem Münchner Wörterbuchverlag recht gegeben.
Der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone darf die Farbe nun nicht mehr verwenden. (...)
Zwar werde Farbe in der Werbung oder auf einer Ware in der Regel als Gestaltungsmittel und nur ausnahmsweise als Marke aufgefasst. "Auf dem inländischen Markt der zweisprachigen Wörterbücher prägen jedoch Farben die Kennzeichnungsgewohnheiten", so der BGH. So stehe Gelb für Langenscheidt mit einem 60-prozentigen Marktanteil im Inland, und Grün für die Konkurrenz aus dem Klett-Verlag (20 Prozent Marktanteil).

 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.01.2015 um 05.56 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#27705

Zur Abwehr des Freihandels verkündet die deutsche Lebensmittelwirtschaft:

"Wir wollen keine Original Nürnberger Rostbratwürstchen aus Kentucky."

Als zugereister Mittelfranke sage ich euch: Vergeßt die Nürnberger Rostbratwürstchen (und die Thüringer gleich dazu)!. Sie sind wie all dieses Zeug ein Mittel zur Verwertung von Schlachtabfällen, daher so stark gewürzt. Dann lieber ein Kentucky-Chicken aus Nürnberg.

Die Mittelfranken sind übrigens die dicksten Deutschen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.01.2015 um 05.22 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#27731

„Amtsdeutsch a.D.“ ist in Österreich markenrechtlich für Produkte und Dienstleistungen der Stadt Linz geschützt.

(Aus dem Vorwort zu: Hans-Rüdiger Fluck/Michaela Blaha (Hg.): Amtsdeutsch a.D.? Tübingen 2010.)

Die Herausgeber bedanken sich bei der Stadt Linz für die Erlaubnis, den Ausdruck benutzen zu dürfen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.01.2015 um 16.40 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#27817

Der STERN verbreitet die Angst, daß es mit gewissen geschützten deutschen Lebensmitteln bald vorbei sein könnte. In Wirklichkeit geht es ja nur um Vorteile durch willkürliche Einschränkungen bei den Namen, nicht um die Sache selbst. Das versucht die Zeitschrift zu vertuschen:

Die Käsesorte Holsteiner Tilsiter darf nur aus Schleswig-Holstein kommen. Der Käse ist würzig-aromatisch. Das Aroma entwickelt sich nur durch spezielle Bakterienkulturen, die im Klimaraum zwischen Nord- und Ostsee entstehen.

Welche Bakterienkulturen in diesem Klimaraum entstehen, wäre wohl noch nachzuweisen.

Lübeck ist die Marzipanstadt. Seit 1800 wird in Lübeck aus Mandeln und Zucker die köstliche Süßigkeit hergestellt. Lübecker Marzipan darf daher nur so heißen, wenn die Mandel-Zucker-Masse auch aus der Stadt Lübeck stammt.

Ich war auch schon in Lübeck. Die Mandelplantagen sind überschaubar, ebenso die Zuckerproduktion. Mischen kann man beides ebenfalls anderswo.
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 16.01.2015 um 18.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#27819

Wie der Name schon sagt, stammt Tilsiter aus Tilsit und nicht aus Holstein. Aber da die Praktikantinnen beim Stern nicht wissen, wo Tilsit liegt, kann ihnen in dieser Hinsicht nichts auffallen.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 16.01.2015 um 23.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#27821

Tilsit hieß nach 1945 Sovjetsk, wenn es jetzt nicht wieder umbenannt wurde. Also politisch korrekt Sovjetzki Käse.
 
 

Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 17.01.2015 um 21.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#27827

Tilsit heißt in Rußland immer noch Sowjetsk, es wurde nicht zurückbenannt. Aber man kann dort dem Namen Tilsit noch bzw. wieder oft begegnen. Da ist z. B. das kleine Denkmal für den Tilsiter Frieden auf dem "Zentralplatz" (ehem. Fletcherplatz) vor der Königin-Luise-Brücke über die Memel nach Litauen, oder am Stadtmuseum findet man den Namen Tilsit, und sicher noch an mehr Orten, aber das schönste, gleich neben dem Elchdenkmal an der "Theaterstraße" (ehem. Angerpromenade) wurde eine Art historische Ecke eingerichtet, da steht jetzt ein frisch renovierter, alter Straßenbahnwagen, beschriftet mit den deutschen Endhaltestellennamen, und mitten auf der Kreuzung historische Straßenschilder mit den ehemaligen deutschen Straßennamen. Den ehemaligen Einwohnern, wenn sie Tilsit wiedersehen, kommen wohl noch die Tränen wegen dem vielen, was zerstört wurde, aber für mich, der ich erst im neuen Rußland um den "Stadtsee" (ehem. Schloßmühlenteich) und am Ufer der Tilse entlang spaziert bin, ist es ein sehr liebenswertes kleines Städtchen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 25.07.2015 um 04.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#29541

Anscheinend entwickelt sich Dixi-Klo zum Appellativum, jedenfalls bezeichnet BILD die 20 Exemplare so, die im Dresdner Zeltlager für Flüchtlinge aufgestellt worden, obwohl es sich deutlich erkennbar um eine andere Marke, wenn auch aus demselben Unternehmen, handelt. Vor unserem Nachbarbaus steht seit Monaten ein Häuschen der Franken-WC, und der vielbelächelte Werbespruch lautet: Ihr Geschäft ist unser täglich Brot. – überaus gelungen meiner Ansicht nach, denn man kann ihn nie ohne ein Schmunzeln lesen, wenn jedesmal wieder der Groschen gefallen ist. Haben Sie auch schon bemerkt, daß Baumaßnahmen (und wo wird zur Zeit nicht gebaut!) stets mit dem Aufstellen eines dieser Häuschen beginnen, und dann geschieht meistens monatelang erst mal gar nichts. Das Stadtbild wird daher weitgehend von den blauen Kabinen beherrscht.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.09.2015 um 06.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#30116

2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe für ihre etwa 15.000 Filialen. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14. Seit 2004 ist sie auch in Deutschland präsent, wo sie etwa 200 Filialen betreibt.
Das OLG müsse nun unter anderem klären, wie bekannt das Sparkassen-Rot sei und inwieweit es mit der Farbe und Logo der spanischen Konkurrenz verwechselt werden könne, hieß es nun. Daneben liegt dem Karlsruher Gericht auch noch ein Verfahren vor, in dem es um die Löschung der umstrittenen Farbe geht. Denn das Bundespatentgericht hat auf Antrag der Santander hin im Juli die Löschung der Farbmarke für die Sparkassen angeordnet. Diese haben daraufhin Revision beim BGH eingelegt, über die das Gericht noch beraten müsse, sagte der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Büscher in Karlsruhe. "Es ist offen, wie dieses Verfahren ausgeht", betonte er.
(n-tv 23.9.15)

Als Laie fragt man sich, wie es um ein Unternehmen bestellt sein muß, das mit einem anderen verwechselt zu werden befürchtet. Ein Farbton als Unterscheidungsmerkmal? Bei gefälschten Handtaschen versteht man es noch eher.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.12.2015 um 18.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#31004

Aus aktuellem Anlaß: Obwohl Karl Mays Werke längst gemeinfrei geworden sind, gilt weiterhin Titelschutz. Dazu gab es auch früher schon Gerichtsurteile. Man darf also nicht einfach einen "Winnetou"-Film in die Kinos bringen. Erstaunlich.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.03.2016 um 05.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#31933

In einem Prozess vor dem Duisburger Landgericht versuchte die Bäckerlobby, Aldi Süd zu untersagen, seine Backautomaten mit der freundlichen Damenstimme ("Bitte einen Moment Geduld") als "Backofen" zu bezeichnen. Die Geräte backten vorgefertigte Teiglinge gar nicht, sondern "bräunten" sie lediglich, hatte der Zentralverband argumentiert.
Beide Parteien legten den leidigen Brötchenstreit im Oktober 2015 bei, indem sie ihn schriftlich für erledigt erklärten. Aldi Süd durfte damit seinen Werbespruch "Ab sofort backen wir den ganzen Tag Brot und Brötchen für Sie" weiter nutzen.
(welt.de 12.3.16)

Büken sie selbst ohne Backmischungen, wären die Bäcker glaubwürdiger. Das tun aber nur wenige, die Großen gar nicht. Wie naiv, sich die Konkurrenz durch sprachliche Manipulationen vom Laib halten zu wollen!
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.03.2016 um 05.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#31944

Jede Woche wird ein Lebensmittel von der EU mit einer geschützten Wortmarke ausgezeichnet. Zuletzt die Frankfurter Grüne Soße:

Die Frankfurter Grie Soß bekommt von der Europäischen Kommission das Gütezeichen "geografisch geschützte Angabe (g.g.A.)" verliehen. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: Mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – muss im Herkunftsgebiet durchlaufen werden. Das Gütezeichen soll für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels bürgen, für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung sorgen – und damit auch der besseren Vermarktung dienen.
Eine Grie Soß (g.g.A.) sollte die sieben Kräuter Boretsch, Kerbel, Kresse, Petersilie, Pimpinelle, Sauerampfer und Schnittlauch enthalten – und zwar in Form von frischen Blättern, Blattstielen und Triebspitzen. Diese pflanzlichen Zutaten müssen in Frankfurt am Main oder nahe der Stadtgrenze angebaut werden. Weiterhin ist geregelt, welchen Gewichtsanteil die einzelnen Kräuter haben dürfen. Keine Kräuterart darf mit mehr als 30 Prozent vertreten sein.


Je weiter Globalisierung und wirtschaftsfreundliche Standardisierung voranschreiten, desto mehr spielt die Werbung mit dem Regionalen und Urigen. Die grüne Soße ist ein volkstümliches Gericht, das man im Frühling ißt (Goethe war bekanntlich ein Liebhaber, genau wie ich).

Als ich zur letzten Buchmesse in Frankfurt war, gab es in den Gaststätten diese grüne Soße praktisch zu jedem Gericht, z. B. auch zum Wiener Schnitzel. Der Geschmack ähnelte dem eines fertigen Salatdressings aus der Plastikflasche. Die Zutaten konnten um diese Jahreszeit nur aus dem Treibhaus stammen. Da spielt es keine Rolle, wo die stehen. Ich konnte den vielen Touristen, die das andächtig verzehrten (Goethezitat auf den Papierservietten), nur mitleidig zusehen. Meine grüne Soße ist viel besser, auch wenn sie nur fränkische Kräuter und keinen Sauerampfer enthält.

In der EU insgesamt tragen über 1.300 Produkte eines der drei EU-Gütesiegel "geschützte geographische Angabe (g.g.A.)", "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) oder "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität), in Deutschland sind es rund 80.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 26.11.2016 um 05.21 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#33943

Weil gerade wieder mal Rügenwalder Teewurst wegen Salmonellen zurückgerufen wird, bin ich auf einen absonderlichen Fall von Markenschutz gestoßen:

"Nach einem Urteil des BGH dürfen heute nur Unternehmen, die ehemals in Rügenwalde angesiedelt waren, die Markenbezeichnung Rügenwalder Teewurst verwenden. Unternehmen, die diese Abstammung nicht nachweisen können, dürfen nur „Teewurst“ oder „Teewurst nach Rügenwalder Art“ in den Handel bringen.

In der DDR wurde der Begriff als Gattungsname verwendet und war nicht geschützt." (Wikipedia)

Das erinnert an die Heimatvertriebenen, zu denen man ja als Erlebnis- wie als Bekenntnisgeneration gehören kann. Besagte Wurst wird im hessischen Arolsen hergestellt. Ich könnte mir Krauschwitzer Mohnkuchen als "geographische Herkunftsbezeichnung" schützen lasssen, weil ich in einem schlesischen Ort dieses Namens geboren bin und die geographische Herkunft mitgenommen habe wie die Wurstfabrikanten.
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 26.11.2016 um 12.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#33945

Einerseits müßte die Herkunftsbezeichnung eigentlich ein unverändertes Herstellungsverfahren benennen. Andererseits würde das die Unternehmen daran hindern, sinnvolle Neuerungen durchzuführen. Schmeckt echt Rügenwalder Teewurst noch so wie vor hundert Jahren? Die Schweinerassen jedenfalls sind nicht mehr dieselben.

»Jenaer Glas« wird jetzt nicht mehr von Schott hergestellt – weder in Jena noch im Mainzer Exil. Die Markenbezeichnung konnte aber verkauft werden.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.09.2017 um 07.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#36239

Als großer Freund von Bamberger Hörnchen (Hörnla) lese ich bei Wikipedia:

Im Oktober 2013 wurde die Sorte von der EU als regionale Marke bestätigt (geschützte geographische Angabe g. g. A.), d. h., es dürfen seither europaweit als "Bamberger Hörnla" nur Kartoffeln (Speise- und Pflanzkartoffeln) angeboten werden, die in Franken angebaut wurden.
Ambitionierte Gärtner und Landwirte aus ganz Deutschland, die diesen Schutz mit ihrem Einsatz erst ermöglichten, sind nun, da sie diese Kartoffeln als solche nicht mehr anbauen und erhalten dürfen, von dieser Regelung nachteilig betroffen.


Ziemlich ärgerlich und eigentlich für niemanden nützlich, weil der "Export" ins nichtfränkische Ausland sehr gering sein dürfte; sogar hier muß man danach suchen.

 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 30.09.2017 um 17.37 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#36400

Frauke Petry könnte Schwierigkeiten mit einer Partei "Die Blauen" kriegen, weil es schon eine Buchreihe dieses Namens gibt. Das zeigt noch einmal, wie dicht die Privatisierung des deutschen Wortschatzes schon ist.
Man könnte es mit "Die Guten" versuchen, aber auch die gibt es schon.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 19.10.2017 um 04.37 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#36673

Der Markenschutz für die Quadratform von Ritter-Schokolade soll nun doch fortbestehen. Das Urteil hätte auch anders ausfallen können, wie in der Vorinstanz. Interessant ist die Argumentation. Denn die Vorinstanz hatte sich gerade dem Argument des Erfinders von 1932 angeschlossen: Die Quadratform sei praktisch für die Jackentasche usw.

Damit wäre sie funktional und nicht zeichenhaft und daher nicht schützbar. Nun soll also die Quadratform weiterhin eine "dreidimensionale Marke" sein (wie bei Dextroenergen-Traubenzucker). Es ist ein wenig erstaunlich, bei einem Patent würde man von zu geringer "Erfindungshöhe" sprechen, aber das zählt hier nicht, wie wir schon bei ganz gewöhnlichen deutschen Wörtern gesehen haben.

Vgl. https://www.dpma.de/docs/marken/mf_dreidimensionale_marke.pdf (Deutsches Patent- und Markenamt)

Seit 1995 können Unternehmen zudem nicht nur ihre Logos und Schriftzüge schützen lassen, sondern auch Farbcodes. Geschützt sind beispielsweise das Nivea-Blau, das Milka-Lila, das Telekom-Magenta und das Sparkassen-Rot.

Der Ausdruck Farbcode oder Kennfarbe weist auf das Zeichenhafte hin.

Bis in die 80er Jahre durfte nur Butter in der bekannten Form verpackt werden. Die EU hat das geändert.

Da die Zahl der unterscheidbaren Farben und Formen zwar groß, aber doch begrenzt ist, haben später hinzukommende Wettbewerber es schwer. (Die AfD-Abspaltung hat auch nach einer Farbe suchen müssen. Manche Farben wie Braun kommen für Parteien nicht in Frage.)

Übrigens sagen und schreiben sehr viele Menschen Magerine.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 07.12.2017 um 07.50 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#37211

Das Luxus-Urteil des EuGH ist von philosophischem Interesse. Hersteller von Luxuswaren dürfen den Verkauf über Ebay oder Amazon verbieten:

Der Gerichtshof wies zudem darauf hin, dass die Qualität von Luxuswaren nicht allein auf ihren materiellen Eigenschaften beruht, sondern auch auf ihrem "Prestigecharakter, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleiht". Diese Ausstrahlung sei ein wesentliches Element solcher Waren, da die Verbraucher sie dadurch von anderen ähnlichen Produkten unterscheiden können. Daher ist eine Schädigung der luxuriösen Ausstrahlung geeignet, die Qualität der Waren selbst zu beeinträchtigen.

Demnach ist die Meinung, die jemand von einem Gegenstand hat, also das, was er sich dazu einbildet, eins von dessen Qualitätsmerkmalen, und nicht etwa eine Qualität der betreffenden Person. Der Käufer und seine Bewunderer wollen oder dürfen nicht wissen, daß es den Artikel irgendwo billiger gibt. Das Blendwerk des Imponierens (auch Selbstimponierens) würde zusammenbrechen, wenn die Mondpreise der Kosmetikbranche nicht gehalten werden könnten.

Jahrzehntelange wurde mit dem Slogan „Zu wissen, es ist Platin“ geworben. Das war nötig, weil Platin kaum zu erkennen ist, es sieht ja wie billiges Blech oder allenfalls gebürsteter Stahl aus. Platinschmuck dürfte auch darunter gelitten haben, daß man das Metall heute eher mit Abgaskatalysatoren verbindet; wer möchte als Auspuff herumlaufen!

(Thorstein Veblen hatte ich schon mal erwähnt:
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=783#28594)
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 27.10.2018 um 05.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#39935

Die Finanzberaterin Nicole Rupp hat sich Geldbeziehung als Marke schützen lassen. Mir fiel sie heute durch den folgenden Neurobluff der Süddeutschen Zeitung auf:

In den USA hat jemand umgerechnet fast 1,4 Milliarden Euro im Lotto gewonnen. Finanzcoach Nicole Rupp erklärt, was im Hirn passiert, wenn man plötzlich zu den Superreichen gehört.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.06.2019 um 07.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#41764

Das Unternehmen "Sprachkultur" hat sich diese Wortmarke schützen lassen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.10.2019 um 05.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#42279

Der Ausdruck Demokratisches Design (Democratic Design) wird meist groß geschrieben, scheint allerdings nicht geschützt zu sein. Obwohl IKEA ihn nicht erfunden hat, stellt sich allmählich die Assoziation mit dieser Firma ein.
Die Bedeutung bleibt vage, eine gewisse Verbindung der ornamentlosen, funktionsgesteuerten Form mit Niedrigpreisen. Letzteres ist die Hauptsache, obwohl es scheinbar mit Ästhetik nichts zu tun hat. Andere bieten sehr ähnliche Formen als "exklusiv" an und erzielen absurd hohe Preise. Das ist wie mit den Markennamen, die auf dieselben Klamotten (aus Bangladesch) gedruckt oder gestickt werden und den Preis und folglich auch den Chic verzehnfachen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 29.02.2020 um 06.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#43052

My previous book was a meditation on emotions directed at the self. It was to have been called "Because You’re Worth It" but there was fear that L’Oreal might object.(Simon Blackburn http://www2.phil.cam.ac.uk/~swb24/)

Der Werbespruch des Kosmetikkonzerns ist schon über 40 Jahre alt. Natürlich hat er auch schon deutsche Germanistinnen inspiriert (Andrea Herder: „Weil ich es mir wert bin“, 2003). Obwohl wir kein Fernsehen haben, kennen wir irgendwoher Claudia Schiffer mit dem Spruch auf den Lippen und albern auch selbst bei jeder Gelegenheit damit herum.

L’Oreal’s slogan ‘because you’re worth it’ has come to epitomise banal narcissism of early 21st century capitalism; easy indulgence and effortless self-love all available at a flick of the credit card. In France the company recently got into trouble for only employing BBR girls (the letters refer to bleu, blanc et rouge – red, white and blue the colours of the French flag). That meant girls who are white and clearly Caucasian. (Usw. https://www.theguardian.com/commentisfree/2006/jun/12/becauseyoureworthit)

Auch zu „You“ und „I“ gibt es Kommentare.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 03.09.2020 um 05.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#44266

Die Zeitungen haben den juristischen Feldzug bekannt gemacht, den die Großbäckerei Pfister ("Hofpfisterei") gegen einen kleinen Bäcker führt, mit dem sie vor Ort nicht einmal durch eine eigene Filiale konkurriert. Sie wacht aber darüber, daß niemand den Wortbestandteil Sonne benutzt.
Der kleine Bäcker hat gezahlt, weil es sich einen längeren Prozeß nicht leisten kann. Ihm war wahrscheinlich gar nicht bewußt gesen, daß man sein Brot mit der Hofpfisterei in Verbindung bringen könnte, es hieß ja auch ganz anders als deren Produkte.

Das Vorgehen oder vielmehr dessen Bekanntwerden hat einen Shitstorm ausgelöst.

Ich habe in München auch jahrelang Pfisterbrot gegessen, weil die Filiale schräg gegenüber lag (wie auch die Wohnung von Rainer Langhans). Eine andere Bäckerei ein paar Häuser weiter habe ich nur einmal besucht; im Brot war eine zentimeterdicke Schicht Mäusekot, auch sehr interessant, aber doch nicht ganz das Wahre. Hier in Franken gibt es aber viele kleine Bäckereien, die es auch sehr gut machen.

Aber zurück zum Markenschutz: manche treiben es einfach zu weit.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.01.2021 um 16.47 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#45005

Das Markenrecht treibt seltsame Blüten:

Drei Bewohner aus Gessel, darunter ein Patentanwalt und ein Mitglied des Ortsrates von Gessel, sicherten sich nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Fundes im Februar 2012 die Rechte am Begriff „Gesseler Goldschatz“, den sie am 1. März 2012 als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt anmeldeten. Unter der Bezeichnung wollten sie verschiedene Produkte, darunter Bekleidung, Brot- und Backwaren, Schokolade sowie Getränke vermarkten. Die Einnahmen waren für die Jugendfeuerwehr Gessel-Leerßen vorgesehen. Die Stadt Syke ließ die Namenssicherung nach dem Markenrecht prüfen. Auch das Land Niedersachsen, das nach dem Schatzregal Eigentümer des Schatzes ist, meldete über das Niedersächsischen Wissenschaftsministerium beim Patent- und Markenamt Einwände an. Trotzdem wurde die Marke am 28. Mai 2013 zugunsten der Antragsteller eingetragen. 2014 gaben die Markeninhaber die Namensrechte an den Landkreis Diepholz ab und erhielten im Gegenzug 10.000 Euro für den Förderverein der Kinder- und Jugendfeuerwehr Gessel. Damit stehen dem Landkreis weitere Nutzungen des Begriffs „Gesseler Goldschatz“ und Abwandlungen davon offen, um damit touristisch zu werben. (Wikipedia zum Goldhort von Gessel)

Auch wenn die Nutzung hier ausnahmsweise einem gemeinnützigen Zweck dienen sollte, kommt es mir abwegig vor, daß irgend jemand sich irgend etwas gewissermaßen "sprachlich aneignen" darf, auch wenn er damit gar nichts zu tun haben muß.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.05.2021 um 04.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#45950

Bekanntlich sind die Namen der erfolgreichsten Produkte zu Appellativa geworden: Tempotaschentuch, Kleenex, Maggiwürze, Aspirin. Letzteres wird im Englischen schon lange klein geschrieben und wahrscheinlich auch auf andere Schmerzmittel als ASS angewendet. Solange kein Konkurrent die Wortmarke benutzt, lassen die Hersteller es nur zu gern geschehen.
Ein verbreiteter Blutverdünner ist "Aspirin protect". Die chemisch identischen billigeren Generika nennen sich "ASS protect", haben also die offenbar nicht geschützte zweite Hälfte übernommen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.05.2021 um 07.27 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#46050

Zu http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#36673

Die Firma Lindt und Sprüngli prozessiert zur Zeit um den Markenschutz für die goldfarbene Verpackung ihrer Goldhasen. Die Hasen selber sind nicht geschützt, es sind ja einfach Osterhasen.

Die Schützbarkeit von Farben leuchtet bestimmt nicht jedem ein. Bei Patenten ist eine gewisse Erfindungshöhe gefordert, bei Markennamen und -aufmachungen nicht. Aber Farben sind doch gottgegeben? Eigentum ist Diebstahl. Schon die kommerzielle Aneignung von üblichen Wörtern und Wendungen kommt mir willkürlich vor.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.07.2022 um 06.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#49407

Die CSU sollte sich Maskendeal und Amigo-Affäre schützen lassen.

(Die Herren von der CSU dürfen ihre Millionen-Provisionen aus dem Maskendeal behalten. Alles andere hätte mich auch gewundert.)
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.01.2023 um 05.56 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#50203

Trump wollte anscheinend rigged election als Markenzeichen registrieren lassen und vermarkten. Damit wäre der deskriptive Gehalt aufgegeben worden und die Lüge zurückgenommen nach dem Muster: ist nicht so, heißt nur so. Ob er das durchschaut hat?
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.06.2023 um 15.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#51201

Es gibt nicht nur geschützte Wörter, sondern auch gesperrte. Björn Höcke wird angeklagt, weil er "Alles für Deutschland!" gesagt haben soll. Mir wäre daran zwar nichts aufgefallen, aber Höcke habe, so heißt es, als ehemaliger Geschichtslehrer wissen müssen, wer das früher schon mal gebraucht hat.

Komische Vorstellung, daß man die Plagiatssuchmaschine anwerfen müsse, um Genaueres über Herrn Höcke herauszufinden. Und daß man die Rechtsradikalen mit solchen Mitteln kleinkriegen könne. Man spielt ihnen eher in die Hände, zumal aus der Anklage sowieso nichts werden kann.
 
 

Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 06.06.2023 um 20.18 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#51203

Mich wundert, daß in der Berichterstattung der Medien nicht von der A-Losung gesprochen wird.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.09.2023 um 14.57 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#51747

Die Hersteller haben sich durch intensive Lobbyarbeit rund 80 Herkunftsbezeichnungen wie „Nürnberger Lebkuchen“ schützen lassen und damit die Konkurrenz ferngehalten. Nun will die EU eine genaue Deklaration der Inhaltsstoffe verlangen. Es würde sich also heraussetllen, daß weder die Lebkuchen noch die dito Bratwürste aus Nürnberger Zutaten bestehen. Diese logische Konsequenz der Marktbeschränkung ruft Proteststürme hervor. Aus der Herkunftsbezeichnung würde eine nicht regional schutzfähige Qualitätsbezeichnung. Schließlich kann jeder Bratwürste oder Kartoffelklöße nach Thüringer Art herstellen.
Dabei schützt die Marktordnung mancherlei Unfug. Bayerischer Käse kann Zwischenstation in Italien gemacht haben, Nordseekrabben waren schon mal in Marokko usw.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 25.02.2024 um 06.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#52847

„The Walt Disney Company hat sich auf den Namen „Cheshire Cat“ weitreichende Markenrechte eintragen lassen.“ (Wikipedia)

Aus dem Eintrag geht hervor, daß die Redewendung „grin like a Cheshire cat“ viel älter ist als Lewis Carrolls „Alice“, und selbst daran wären die Markenrechte erloschen. Es ist erstaunlich, was man sich alles aneignen kann.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.03.2024 um 13.00 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#52950

Das Landgericht München I befaßt sich mit der Klage des Schutzverbandes Nürnberger Bratwürste gegen ein niederbayerischen Metzger, der seine Würste zwar nicht Nürnberger nennt, aber durch die geringe Größe derselben den Eindruck erweckt, sie kämen aus Söderland statt Aiwangerland. (Hochpolitisch!)
Ich kann allfälligen Besuchern aus dem nichtfränkischen Ausland übrigens nur raten, sich etwas anderes zu bestellen.

Heute geht es in der Zeitung um den Wein der alten Römer. Die "Weinansprache" hatte ich schon erwähnt. Ich verstehe nichts von Wein, aber es wundert mich, daß ein guter Wein anscheinend nach allem möglichen schmecken soll: schwarzen Johannisbeeren, Himbeeren, Erdbeeren, Trockenfrüchten, Nüssen, Vanille, Tannennadeln, Brot, sogar "grasig" – nur nicht nach Wein.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 07.05.2024 um 05.10 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1318#53188

Ich habe zwar eine Menge Phrasen von anno dazumal im Kopf, aber ich bin nicht sicher, ob ich "Alles für Deutschland" gleich als (heute verbotene) SA-Parole erkannt hätte. Ich bin allerdings kein Geschichtslehrer. Jedenfalls kann man endlos darüber diskutieren, ob einer dies oder jenes hätte sagen dürfen, wissen müssen usw. Statt sich auf solche Haarspaltereien einzulassen, sollte man handfestere Daten heranziehen, sonst gerät man in die sprichwörtliche Lage jenes Gerichts, das einen Bankräuber wegen Falschparkens verurteilt – oder eben freispricht.
Aber so geht es auf vielen Gebieten – "Symbolpolitik".
 
 

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