Dieser Beitrag wurde am 05.06.2013 um 06.15 Uhr eingetragen. Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=289#10255
Durch den Begriff „Hinrichtung“ soll sich die Tat von einem simplen „Mehrfachmord“ unterscheiden.
Aber! Ist denn eine Hinrichtung auch heute noch legitim, ein Mord jedoch nicht? Und wenn ja; hat ein Staat überhaupt das Recht, seine Bürger umzubringen, jedoch ein Bürger nicht?
Die eigentliche Handlung ist im Grunde doch die gleiche, oder etwa nicht?
Dieser Beitrag wurde am 06.06.2013 um 10.25 Uhr eingetragen. Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=289#10258
Der Begriff "Hinrichtung" unterstellt, daß eine Tötung nicht aus selbstsüchtigen Gründen, zum eigenen Vorteil, sondern mit irgendeiner moralisch-ethischen Legitimation erfolgt (z. B. Rache, Strafe, Abschreckung, Schutz, Durchsetzung bestimmter Normen).
Was legitim ist, hängt vom Recht ab, das ist dasselbe. Ob ein Staat das Recht hat? Ja, er nimmt es sich. Wer (hin)richtet, d. h. wer seine Tat als Hinrichtung versteht, auch ein Einzelner, nimmt sich das Recht dazu. Ob die Begründung auch nach anderen Rechtsmaßstäben Bestand hat, ist ein anderes Thema, mit dem begrifflichen Unterschied von Hinrichtung und Mord hat das nichts zu tun. Man kann ein und dieselbe Tat aus jeweils unterschiedlicher Sicht sowohl als Hinrichtung als auch als Mord beurteilen.
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