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Beiträge zum Thema

»Haftungsausschluß?
Vorsicht vor unwirksamen einseitigen Erklärungen«

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Paul Westrich
Kusterdingen

Dieser Beitrag wurde am 01.04.2008 um 19.26 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=170#3100


Nachdem ich jüngst in einem Tagebuchkommentar auf die Wertlosigkeit von Haftungsausschlüssen auf Websites hingewiesen habe, bat mich Herr Jan-Martin Wagner, zusätzliche Informationen zu diesem Thema bereitzustellen. Da ich kein Jurist bin, beschränke ich mich auf Hinweise und die Nennung ausgewählter Websites, die dieses Thema behandeln und entsprechende Empfehlungen für sinnvolle Haftungsausschlüsse geben.

Nach einem Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 12. Mai 1998 kam es mehr und mehr in Mode, einen sogenannten Disclaimer (Haftungsausschluß) auf eine Website zu setzen. Ein Haftungsausschluß wird von Juristen aber fast ausnahmslos als unwirksam betrachtet. Aufgrund der weitgehend unklaren Rechtslage hinsichtlich der Verantwortlichkeit für Links kann ohnehin keine Garantie dafür übernommen werden, daß ein Anbieter sich durch die Aufnahme eines Disclaimers in sein Angebot wirksam der Verantwortung für Inhalte Dritter, auf die aus dem eigenen Angebot Links gesetzt werden, entheben kann. Überwiegend herrscht jedoch die Auffassung, daß man nur dann für fremde Inhalte verantwortlich sein kann, wenn man von ihnen (das heißt auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es einem technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Es ist jedoch nicht zumutbar, alle Links ständig danach zu kontrollieren, ob sie sich noch in dem Zustand befinden, in dem sie waren, als der Link erstmals gesetzt wurde.

Folgende ausgewählte Websites geben Hinweise zur Disclaimer-Problematik:

http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm
http://www.recht-im-internet.de/themen/disclaimer/
http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer
http://www.disclaimer.de/
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Reinhard Markner
Berlin

Dieser Beitrag wurde am 01.04.2008 um 20.09 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=170#3101


Eine hübsche Geschichte. Nicht ganz zufällig verzichtet diese Website seit jeher auf die einschlägigen Deklarationen.

Daniel W. Schneider resümiert:

Das LG Hamburg sagt mit seinem Urteil, eine Freizeichnungsklausel (so der fachliche Ausdruck) reiche nicht aus, um sich 'aus der Verantwortung zu stehlen', sondern man hätte sich speziell von den fremden Meinungen distanzieren müssen – und was macht Rest-Deutschland? Es setzt eine Klausel auf jede zweite Homepage, die genau das Gegenteil macht, was dieses Urteil für den 'Ernstfall' verlangt und behauptet dann zu guter letzt auch noch, genau dies hätte in dem Urteil gestanden. Absurder geht es nicht mehr.
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