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»Rechtschreibung und -reform«


Beiträge zum Thema

»Juristische Aspekte
zur Verbindlichkeit der Reform«

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Dieser Beitrag wurde am 02.05.2008 um 15.09 Uhr eingetragen.
Adresse: http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=181#3262


Beitrag von Oliver Höher (Braunschweig) vom 04.04.2008, 17.58 Uhr

Ich schwanke ein wenig, ob dieser Beitrag in diesem Strang wirklich passend ist, lasse mich aber auch gerne verschieben:

In der natürlich immer sehr mit Vorsicht (zu viele Köche, zu wenig wirkliche Kompetenz!) zu genießenden Wikipedia findet sich im Artikel „Rechtschreibreform“ folgender Passus:

Die deutschsprachigen Staaten (in Deutschland Bund und Länder) können und dürfen zwar Regeln für Sprache und Rechtschreibung erlassen, Gesetzeskraft haben diese Regeln aber nicht. Es ist also nicht jeder Bürger verpflichtet, eine besondere Rechtschreibung einzuhalten. Bekräftigt wurde das durch die am 26. März 1998 vom Deutschen Bundestag beschlossene Resolution „Die Sprache gehört dem Volk“. Nur für diejenigen Personen, die zum Staat oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Sonderrechtsverhältnis stehen ([das sind] Beamte, Richter, Soldaten, Studenten, Schüler), ist die Rechtschreibung einschließlich reformierter Regeln durch Verwaltungsvorschrift bindend. […]

Wenn ich mir die Diskussionsseite zu diesem Artikel ansehe, dann scheint er mir nicht gerade der neueste zu sein. Aber nun mal der Reihe nach. Über folgende Punkte bin ich gestolpert:

Bekanntlich ist ja die Verbindlichkeit der reformierten Regeln durch das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (13 MC 215/05) schon eingeschränkt. Die Schüler, bzw. bei Minderjährigkeit deren Eltern müssen freilich von diesem Urteil Kenntnis haben und sollten auch nicht allzu sehr mit dem „Säubern“ von Schulbüchereien beschäftigt sein.

Aber wie sieht das mit den anderen genannten Personengruppen aus? Sind Beamte tatsächlich durch eine Verwaltungsvorschrift an die reformierten Regeln gebunden? Studenten auch? Kann man beispielsweise von Germanistikstudenten (das Fach ist selbstverständlich austauschbar), die zur Abwechslung dann mal keine Lemminge sein dürften, erwarten, daß sie schreiben, was grammatisch falsch und volksetymologisch z. T. frei erfunden ist?

Wer kennt sich da juristisch aus? Ich habe den Eindruck, daß Quellensammlungen mit Verweisen wie etwa die von Hans-Jürgen Martin nicht auf dem neuesten Stand sind. Wo gibt es dazu aktuelle Literatur?
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